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"Aggressive Grundstimmung": Angeklagte bei Verlassen des Strafgerichts, Anwalt
Aus der "schönen Pyro-Show" wurde ein teurer Gerichtstermin
Nach dem FCB-FCZ-Match vom Mai 2008: Drei Fackelwerfer und ein Bierdosen-Schleuderer verurteilt
Von Peter Knechtli
Die äusserst gefährliche "Pyro-Show" von FCZ-Chaoten während der Begegnung des FC Zürich gegen den FC Basel vom 2. Mai 2008 hat juristische Folgen für drei Akteure: Das Basler Strafgericht verurteilte sie heute Dienstagnachmittag zu Geldstrafen bis gegen 30'000 Franken.
Es geschah am 2. Mai 2008 während des Hochrisikospiels FC Basel gegen den ZC Zürich im mit 30'000 Besuchern besetzten Basel St. Jakob-Park. Als die Basler schon nach 22 Minuten mit 2:0 Toren im Vorsprung lagen, schossen "FCZ-Chaoten" (so Staatsanwältin Claudia Schneider) aus dem Gästesektor "massenweise" (so die Basler Polizei) brennende Seemannsfackeln teilweise in den FCB-Familiensektor, teilweise auf das unter ihnen liegende, aus Sicherheitsgründen nicht besetzte Parkett (Bild unten). Zwei Zuschauer im FCB-Sektor erlitten dadurch Verletzungen.
Schon ein langes Vorstrafen-Register
Rund 16 Fackelwürfe sollen laut Informationen von OnlineReports belegt sein. Drei FCZ-Fans im Alter vom 24, 25 und 26 Jahren standen heute Dienstag als Angeklagte vor dem Basler Strafgericht, das sie als Verurteilte wieder verliessen. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen Landfriedensbruch
und Zuwiderhandlung gegen das Sprengstoffgesetz vor, unter das die nach Zünden bis 1'000 Grad heissen pyrotechnischen Artikel fallen. In einem Fall kam der Vorwurf des Hausfriedensbruchs dazu.
Zwei von drei Angeklagten, ein 24-jähriger Schweizer und ein bereits vor dem Feuerwerk vom 2. Mai mit einem Stadionverbot belegter 26-jähriger Serbe, mussten sich trotz ihres jugendlichen Alters bereits fünf beziehungsweise sechs Vorstrafen attestieren lassen – nicht unbedingt ein Zeugnis der Lernfähigkeit. Der Serbe verwies immerhin darauf, dass er inzwischen eine Familie gegründet habe und Vater einer achtmonatigen Tochter sei. Eine Vorstrafe wegen Körperverletzung hatte der dritte Angeklagte, als Kaufmann Mitarbeiter der Wertschriftenabteilung einer landesweit tätigen Bank, vorzuweisen. Er bat das Gericht mit dem Karriere-Hinweis um Milde, dass er den – derzeit hängigen – Antrag auf "eine höhere Position" gestellt habe. Auf die Frage von Gerichtspräsident Lukas Faesch, ob der Arbeitgeber um seinen neuen Gerichtsfall wisse, antwortete der Angeklagte mit "Jein". Zu dem Medien sagte der Banker: "Mit ihnen rede ich nicht."
Der 24-jährige Angeklagte hatte sich wenige Tage nach dem Zwischenfall der Polizei gestellt. Die beiden übrigen Angeklagten waren erst Monate später über Fotos auf der FCZ-Homepage und über TV-Videos als Mittäter identifiziert worden.
Gefährlichste Fackel-Werfer nicht vor Gericht
Alle Angeklagten, die zumeist voll berufstätig sind und aktuelle Monatslöhne zwischen 4'400 und 5'000 Franken angaben, bereuten vor Gericht ihre Taten entschuldigten sich dafür und gelobten Besserung. In der Befragung wurde deutlich, dass sie nicht mit dem Vorsatz ins Stadion gekommen waren, Leuchtfackeln zu schmeissen. Vielmehr – sagten zwei Angeklagte, die zum Zeitpunkt der Eskalation stark alkoholisiert waren (der eine hatte vor dem Spiel mit einem Kollegen eine ganze Flasche Whisky und anschliessend noch Bier getrunken) – seien die Fackeln von ihnen nicht bekannten FCZ-Stimmungs-Regisseuren ins Stadion geschmuggelt und in den Aufgängen verteilt worden.
Wie ein Damoklesschwert über der Verhandlung hing allerdings die Frage, ob hier tatsächlich die schweren Pyro-Übeltäter im Gerichtssaal sassen, die möglicherweise auch die Verletzungen Zuschauenden im benachbarten FCB-Sektor zu verantworten hatten. Schon aus der Anklageschrift wurde deutlich – und um Gerichtssaal abgespielte Videoaufnahmen aus der Stadion-Überwachung bestätigten dies –, dass die drei Angeklagten die brandheissen Geschosse nicht gegen den FCB-Sektor geschleudert, sondern auf den freien Boden vor dem Gästesektor geworfen hatten. Der serbische Angeklagte wollte die Fackel gar einer neben ihm stehenden Frau abgenommen und "nach knapp einer Sekunde ohne mit dem Feuerwerkskörper herumzuspielen" (so sein Anwalt) über die vor ihm stehende Abschrankung geworfen haben – "um die Gefahr zu bannen". Seine beiden Fan-Kollegen räumten ein, den Brennkörper selbst gezündet zu haben.
Sicherheits-Vorwürfe an Basel United
Hier hakten auch die Verteidiger ein: "Die gefährlichen Fackelwerfer stehen gar nicht vor den Schranken des Gerichts." Harte Vorwürfe richteten sie an das Sicherheits-Dispositiv der Stadionbetreiberin "Basel United", die um die Aggressivität dieses Hochrisikospiels hätte wissen müssen: "Wer kam auf die Idee, den FCB-Familienblock neben den Gästesektor zu platzieren?" Die Anwältin des Bankers mahnte, "das Verschulden nicht überzubewerten". Sie wies darauf hin, dass kürzlich sowohl während des Cupfinals als auch während der Meisterschafts-Finalissima Pyros gezündet worden seien, ohne dass die Polizei eingeschritten sei. Bei diesem Prozess gehe es darum, so ein Rechtsvertreter, "ein Exempel zu statuieren".
Staatsanwältin Claudia Schneider, die in der Anklageschrift von "FCB-Fans", im Plädoyer konsequent von "FCZ-Chaoten" sprach, stieg gleich mit einem drastischen Bild in ihren Vortrag ein: "Der Schweizer Fussball ist nur knapp einer Katastrophe entgangen." Doch auch sie musste einräumen, dass "keiner der Angeklagten konkret Leben gefährden wollte". Diesen Vorwurf könnten die Videoaufnahmen nicht stützen. Der Banker unter den Angeklagten habe aber "als einer Ersten" die Fackel gezündet. Ausserdem sei durch die öffentliche Zusammenrottung in einer wachsend "aggressiven und bedrohlichen Grundstimmung" Landfriedensbruch begangen worden, was die Verteidiger vehement bestritten und in diesem Punkt rundum Freispruch forderten.
Der Kommentar des Richters
Das Strafgericht verurteilte die Feuer-Werfer in zwei Fällen zu unbedingten Geldstrafen von 270 Tagessätzen à 110 Franken (total 29'700 Franken) und 150 Tagessätzen à 110 Franken (total 16'500 Franken). Der Banker kam mit einer auf drei Jahre bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 130 Franken (total 19'100 Franken) davon. Ausserdem müssen sie die Verfahrenskosten tragen. Ein vierter, nicht anwesender und nicht vorbestrafter Angeklagter, der vor dem Stadion eine volle Bierdose gegen Unbeteiligte warf und in einer Disco einem Mann eine Faust ins Gesicht schlug (versuchte Körperverletzung), erhielt 150 Tagessätze à 80 Franken (total 28'800 Franken) bedingt auf zwei Jahre. Damit lagt das Gericht insgesamt leicht unter den Anträgen der Staatsanwältin, dem Vernehmen nach dem FC Basel nicht abgeneigt.
Gerichtspräsident Faesch wischte das Argument vom Tisch, die Urheber der gefährlichsten Würfe stünden nicht vor Gericht: "Sie haben für Ihre Taten gerade zu stehen – egal, ob die Andern erwischt wurden oder nicht." Der Landfriedensbruch gelte nach der Praxis des Basler Strafgerichts auch im Innern eines 40'000 Personen fassenden Stadions. Ob die Pyros spontan oder organisiert geworfen worden seien, spiele keine Rolle.
Das Verschulden der drei Angeklagten taxierte der Richter als "erheblich". Eine Massenpanik als Folge solcher Feuer-Attacken ("das geht weit über einen Bubenstreich hinaus") sei in solchen Augenblicken nicht auszuschliessen. Auch könne die "alkoholische Enthemmung nicht als Entschuldigung dienen". Das Argument, einer Frau die Fackel zu entreissen, um die gefährliche Situation zu bannen, nahm der Richter dem betreffenden Angeklagten nicht: "Das war eine taktische Behauptung zum Selbstschutz in der Hauptverhandlung, sich als Robin Hood aufzuspielen."
Die relativ milde Strafe für den Banker begründete Faesch mit seiner günstigen Prognose. So erklärte er sich in einer kürzlich mit dem FC Zürich abgeschlossenen Vereinbarung bereit, 200 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.
18. Mai 2010
Weiterführende Links:
- Verletzte im St. Jakob-Park: Feuer-Attacken im Stadion
- Fussball-Schlacht zu St. Jakob: Meisterfeier in Tumult und Tränengas
- FCB-Krawall: Schuldspruch für sämtliche Angeklagten
- "Es fehlt nicht mehr viel, bis wir den ersten Toten haben"

"Mir stellen sich ein paar bescheidene Fragen"
Nach der Lektüre des Gerichtsberichts und dem Eindruck, den die FCB-Meisterfeier hinterlassen hat, stellen sich mir ein paar bescheidene Fragen:
• Sind die Pyros der Meisterfeier auf dem Barfi weniger heiss und deshalb auch weniger "äusserst gefährlich" wie diejenigen im Stadion?
• Gab es hier auch Anzeigen wegen Zuwiderhandlung gegen das Sprengstoffgesetz? Schliesslich wäre da "Der Barfi nur knapp einer Katastrophe entgangen."
• Sind die die -zig Tonnen Abfall und Scherben nach der Meisterfeier auf dem Barfi alle von den Verursachern weggeräumt und entsorgt worden?
• War die Meisterfeier auch ein "Massenbesäufnis", bzw. warum wurde diese nicht in jedem Artikel darüber spätestens nach zwei Zeilen so genannt?
• Haben sich die 20'000 Feiernden alle schön korrekt auf der Toilette des Restaurants "Papa Joe" erleichtert oder etwa doch auch "wild uriniert"?
• Hätte man da den Barfi nicht auch, wie den Bierlauf, behördlich sperren lassen und durch Superpuma Aufklärung (gratis) überwachen lassen müssen.
• Kann es sein, dass ein Teil dieser Unterschiede nur darauf zurückzuführen sind, dass die jeweiligen "Tatorte" in zwei unterschiedlichen Halbkantonen liegen?
Oder habe ich da ein "verbogenes" Rechtsempfinden?
Peter Ensner, Basel